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Diese Dokumente müssen im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorgelegt werden:



Personalausweis des Verstorbenen  

Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein (näheres siehe unten) 

und

bei Ledigen:
Geburtsurkunde  

bei Verheirateten:
Auszug aus dem Familienbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen  

bei Geschiedenen:
Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Auszug aus dem Familienbuch  

bei Verwitweten:
Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners


Sollten Dokumente fehlen oder nicht auffindbar sein, kann ich Ihnen diese in der Regel bei den zuständigen Behörden besorgen.


Todesbescheinigung:

Ohne Todesbescheinigung darf ein Bestatter einen Verstorbenen nicht abholen und überführen.

 
Bei einem Todesfall zuhause bzw. im häuslichen Umfeld stellt diese Todesbeschei-nigung der Hausarzt aus. Ist dieser verhindert oder nicht zu erreichen, sollte der ärztliche Bereitschaftsdienst gerufen werden.

 
Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim übernimmt das dortige Personal die Aufgabe, einen Arzt mit der Ausstellung einer Todesbescheinigung zu betrauen.

 
Ein Todesfall durch unnatürliche Ursachen fällt in die Zuständigkeit der Polizei. Diese informiert die Angehörigen und wird ggfs. die Bergung des Verstorbenen veranlassen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wir werden Sie schon in dieser Phase unter-stützen und beraten. Nachdem dann der Verstorbene durch eine zuständige Behörde zur Bestattung freigegeben wurde, können wir dann den Verstorbenen überführen und die Beisetzung übernehmen.


Weitere Unterlagen die Sie bereit halten sollten:
 
Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse  
ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag  
ggf. Versicherungsunterlagen